Kündigung in der Ausbildung/Lehre: Der Zeitpunkt ist wichtig

Ausbildungsvertrag gekündgt - in oder nach der Probezeit
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Es kann immer einmal vorkommen, dass ein Ausbildungsverhältnis beendet werden muss. Entscheidend ist die Frage: befindet sich der Lehrling noch in der Probezeit, bereits in der regulären Ausbildungszeit und von wem geht die Kündigung aus?

Vor allem bei einer Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb gibt es gewaltige rechtliche Unterschied. Bei einer Kündigung in der Probezeit ist der betroffene Azubi so gut wie machtlos. Nur wenn eine bestimmte Form verletzt wird. Vergißt bei einem minderjährigen Azubi der Ausbildungsbetreib beispielsweise die Erziehungsberechtigen Eltern schriftlich zu informieren, liegt solch ein Formfehler vor und könnte eine Kündigung in der Probezeit abwehren. Die Mithilfe eines Rechtsanwaltes erreicht oft das gewünschte Ziel.

Wird die Kündigung in der regulären Ausbildungszeit ausgesprochen, führt ein Gang zum Rechtsanwalt unter Umständen zum Erfolg, denn auch hier hält das deutsche Recht einige besondere Regelungen parat.

Kündigung in der Probezeit
In der Probezeit gelten für ein Ausbildungsverhältnis besondere Kündigungsbedingungen. Das Ausbildungsverhältnis kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (§ 22 Berufsbildungsgesetz) sowohl vom Azubi, als auch vom Ausbildungsbetrieb gekündigt werden. Die Kündigung muss lediglich schriftlich erfolgen und bei minderjährigen Auszubildenden auch an die Erziehungsberechtigten Eltern oder Elternteile gehen. Gründe für eine Kündigung müssen nicht genannt werden.

Während der Probezeit hat der Ausbildungsbetrieb – oder der Azubi – eine letzte Chance, seine Entscheidung zu überdenken um unproblematisch sich vom Ausbildungsverhältnis zu trennen.

Kündigung nach der Probezeit.
Ist die Probezeit vorbei, kann nicht mehr so schnell ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Wenn der Ausbilder kündigen möchte, ist der Azubi mit einer Abmahnung zu verwarnen. Dem Lehrling soll einerseits die Möglichkeit geboten werden, sein Verhalten zu überdenken, zu korrigieren – und auf der anderen Seite ihn vor willkürlichen Entscheidungen des Ausbilders zu schützen. Denn wer einen Grund sucht – findet immer einen Grund.

Im nächsten abschnitt beschreibe ich die verschiedenen Wege, um ein Ausbildungsverhältnis auf Eis zu legen. Aber auch einige rechtliche Besonderheiten.