Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für importierte E-Scooter

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Wer einen in China gekauften Elektroscooter (E-Tretroller) ohne ABE in Deutschland fahren möchte, benötigt eine ABE (allgemeinen Betriebserlaubnis) oder EBE.

Die deutsche Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) regelt Anforderungen an ein Elektrokleinstfahrzeugen zur Teilnahme am deutschen Straßenverkehr. Nur wenn ein Fahrzeug alle geforderten Anforderungen erfüllt, darf es am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu gehört in erster Linie eine Betriebserlaubnis.

  • Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und der
  • Einzelbetriebserlaubnis (EBE)

Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen gemäß § 3 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Diese Zulassung wird erteilt, wenn das Fahrzeug:

einem genehmigten Typ entspricht, oder
eine Einzelgenehmigung erteilt ist und
eine E-Scooter Haftpflichtversicherung besteht.

Eine allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) wird dem Hersteller in der Regel für die Herstellung oder Serienproduktion von Fahrzeugen auf Kosten einer Herstellerprüfung (in Form einer Typgenehmigung) erteilt.

Alle der Typgenehmigung entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis eine Datenbestätigung, mittels derer der Nachweis erbracht werden kann, dass das Fahrzeug einem Typ entspricht und geführt werden kann.

Wenn die ABE erlöscht

Die ABE kann erlöschen. Eine erteilte Betriebserlaubnis bleibt zwar stets erhalten, außer es werden Veränderungen am Fahrzeug (z.B. zusätzlicher Lithium-Ionen-Akku) vorgenommen. In diesem Fall erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Elektro-Tretrollers. Ohne ABE ist der E-Scooter nicht mehr versichert und es wird bei einer Kontrolle teuer.


Link: Bußgelder/ Strafen für E-Scooter Halter