Updated September 8, 2024
Es gibt drei Wege um eine Ausbildung nach der Probezeit zu beenden: die fristlose Kündigung, die ordentliche Kündigung und der Aufhebungsvertrag.
Die Fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung kann von beiden Seiten eingeleitete werden, wenn ein erheblicher Gesetzesverstoß vorliegt.
Beispielsweise läge solch ein Verstoß vor, wenn der Lehrling ständig gemobbt oder sogar geschlagen wird.
Der Ausbildungsbetrieb wiederum kann eine fristlose Kündigung gegenüber dem Azubi einleiten, wenn mehrfaches Schulschwänzen vorliegt, der Azubi des Diebstahls oder der Körperverletzung überführt wurde. Die erste Bedingung ist: Der Betrieb muss eine Abmahnung erteilen um dem Azubi eine Chance zur Besserung zu gewähren. Die zweite Bedingung ist: dem Ausbilder dürfen die Vorfälle nicht länger als 2 Wochen bekannt sein. Kann der Azubi nachweisen, dass der Ausbilder schon vor drei Wochen von dem Gesetzesverstoß wusste, ist die Kündigung ungültig.
Bei Fragen sollte man sich gegebenenfalls einen Rechtsbeistand, Anwalt nehmen. Aber selbst wenn eine Kündigung rückgängig gemacht werden kann – ist das friedvolle Nebeneinander im Ausbildungsbetrieb sicher etwas angekratzt und bietet Potential für neue Feindseligkeiten.
Die Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist eher ein Instrument für Azubis. Jeder Auszubildende hat die Möglichkeit, mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen, wenn er die angefangene Ausbildung aufgeben will oder sich für eine andere Berufsausbildung entscheidet.
Da in diesem Fall die Kündigung vom Auszubildenden ausgeht, zahlt die Arbeitsagentur keine Gelder oder Beihilfen. In diesem Fall sollte der Azubi über genügend finanzielle Polster verfügen um eventuell laufende Kosen zu decken. Es sei, die Eltern springen freudig ein uns übernehmen den neuen Mobilfunkvertrag oder das eigene schnelle Gigabit Internet.
Der Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag ist streng genommen keine Kündigung, er ist eine Vereinbarung zwischen Ausbilder und Auszubildende die Ausbildung nicht länger fortzusetzen.
Ein Aufhebungsvertrag ist dann sinnvoll, wenn die Lehre nicht abgebrochen – sondern in einem anderen Betrieb fortgeführt werden soll. Da hier keine gesetzlichen Kündigungsfristen greifen, kann ein rollender Wechsel des Ausbildungsbetriebes erfolgen.
Der Aufhebungsvertrag ist nur möglich, wenn der Ausbildungsbetrieb damit einverstanden ist, dass der Azubi die Ausbildung beendet.
Vorteile
– Durch wegfallende Fristen ist der Beendigungszeitpunkt frei wählbar.
– Es müssen weder Gründe für eine Kündigung angegeben noch der Betriebsrat im Vorhinein angehört werden.
Nachteile
Durch einen Aufhebungsvertrag in der Ausbildung können Zahlungen von Arbeitsamt für einen gewissen Zeitraum sperrt werden.
Schuld ist die Tatsache, dass Lehrlinge mit einem Aufhebungsvertrag selbst dazu beitragen, das Ausbildungsverhältnis zu beenden.
Betroffene sollten durch Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagentur, Arbeitsamt)die Situation klären und sicherstellen, dass sie zur Not einige Wochen ohne Arbeitslosengeld auskommen. Optimal wäre jedoch ein fließender Übergang zur neuen Ausbildungsstelle.
Ist der Azubi minderjährig, verlangt § 107 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Genehmigung der gesetzlichen Vertreter, es sind die Unterschriften der Eltern nötig. Die Unterschrift eines einzelnen Elternteils reicht nicht aus, wenn beide sich das Sorgerecht teilen.
Der Aufhebungsvertrag muss in Schriftform (§ 623 BGB) vorliegen, die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber ist vom Gesetz her angehalten, Azubis gründlich über die Folgen und die Freiwilligkeit des Aufhebungsvertrags aufzuklären. Der Auszubildende darf weder genötigt noch gezwungen werden den Auflösungsvertrag zu unterschreiben.
Nach der Kündigung?
Nach der Kündigung geht es weiter. Einfach den Kopf vor die Playstation schieben – geht nicht. Im schlimmsten Fall müssen die Erziehungsberechtigten in das nächste örtliche Gefängnis.