Achtung Falle: Gewährleistung ist keine Garantie!

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Immer wenn ich im Laden nach der Garantie für ein teures Gerät frage, bekomme ich öfter die Antwort: „Natürlich haben Sie die vollen 24 Monate bei uns“. Erst bei der Nachfrage ob er Gewährleistung oder Garantie meint, wird der Verkäufer entweder deutlicher oder stellt sich unwissend.

Bei der Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) muss der Verkäufer für eine mangelhafte Ware Gewähr leisten. Das heißt nachbessern, reparieren oder den Artikel ersetzen. Der Käufer hat die Wahl was getan werden soll.


Eine fiese Falle hält die Zeit parat. In den ersten 6 Monaten kann der Kunde ein defektes Geräte problemlos zurück geben. Aber ab dem 6 Monat tritt eine sogenannte Beweislastumkehr ein.

Das bedeutet: Der Kunde muss nachweisen (beispielsweise durch ein Foto des Mangels mit Datumsabgabe in der Datei), dass der Fehler bereits innerhalb der ersten sechs Monaten aufgetreten ist. Kann solche ein Nachweis nicht erbracht werden, muss er Kunde beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Das wird ein Problem werden.

Die Gewährleistung ist im Grunde eine „Verbraucherfalle“. Der Kunde glaubt zwei Jahre lang abgesichert zu sein, falls sein Gerät kaputt geht. Er fühlt sich sicher. Doch das ist ein Trugschluss.

Wer auf der sicheren Seite stehen will, kauft Produkte mit einer „echten“ Garantie. Wie man eine „echte“ Garantie erkennt? Indem in der Produktbeschreibung „Garantie“ steht.

Bei der Garantie verpflichtet sich der Hersteller während der gesamten Garantiezeit, Fehler zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Ausgenommen sind natürlich Verschleißteile wie die Bremsscheiben beim PKW.

Der Ärger mit der Gewährleistung
„Bauknecht“ war einer der in Deutschland führenden Hersteller von Haushaltsgeräten. Heutet ist Bauknecht eine Marke der Whirlpool Corporation, in Deutschland werden keine Geräte mehr produziert.

Doch der Kunde verbindet mit Bauknecht immer noch „echte deutsche Wertarbeit“. Darum entschied ich mich für eine Mikrowelle von Bauknecht. So eine renommierte Firma bietet doch sicher eine „echte“ Garantie, dachte ich.

Nach einem dreiviertel Jahr brannte zuerst die Glimmerscheibe durch und ich musste fluchend fest stellen, dass wir nur eine gesetzliche Gewährleistung statt einer echten Garantie haben.

Bei einer Garantie wäre alles kein Problem gewesen – aber im Rahmen der Gewährleistungsregeln konnten wir nicht nachweißen, dass der zum Defekt führende Fehler schon beim Kauf der Mikrowelle bestand.


Schade, jetzt pass ich ganz genau auf, bei wem ich ein teures Gerät kaufe. Im Falle Bauknecht Mikrowelle ist es nicht nur die Glimmerscheibe – mittlerweile schaltet sie sich spontan einfach ab.

Wer kann, kauft mit Garantie
Anders als bei unseren EIZO TFT-Monitor. Der Premiumhersteller wirbt mit einer Fünf-Jahres-Garantie inkl. Vor-Ort-Austauschservice. Wenn innerhalb dieser fünf Jahre irgendetwas (außer Eigenverschuldung) passiert, bringt ein EIZO Mitarbeiter persönlich ein Ersatzgerät vorbei.

Diese Garantie schlägt sich natürlich im Kaufpreis wieder und der Käufer wird nie wissen ob er sie jemals in Anspruch nehmen muss. Bei uns hielten bisher alle Monitore und Fernseher länger als fünf Jahre. Ebenso Haushaltsgeräte. Nur ausgerechnet bei „Bauknecht“ war es Pech und wir hätten eine „echte“ Garantie gebraucht.

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