Nach Kündigung der Lehre: Azubi mit Berufsschulpflicht oder Gefängnis für die Eltern

Berufsschulpflicht in Sachsen
5aeafe9482f542ee84c397e64850d7f4

Mit der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist das Leben des Azubis nicht vorbei. Jeder Minderjähriger unterliegt in Deutschland einer Berufsschulpflicht. Im Ernstfall müssen die Eltern dafür gerade stehen und zur Not Einzug in eine JVA (Justizvollzugsanstalt) halten.

Die Berufsschulpflicht beginnt nach dem Ablauf der Vollzeitschulpflicht und endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Es ist die Aufgabe und gesetzliche Pflicht der Eltern, ihre Kinder durch die Zeit der Berufsschulpflicht zu führen.

Die Berufsschulpflicht kann auf verschiedenen Wegen erfüllt werden.

1. Eine Berufsausbildung mit Zukunft und ordentlich Gehalt
Zunächst ist da die Absolvierung einer regulären Berufsausbildung. Das ist der gängige und wünschenswerte Weg. Hierbei erlernt der Jugendliche einen speziellen Beruf. Später verhilft es ihm zu gut bezahlten Jobs, während der Lehrzeit zu einem schönen Lohn. 2020 liegt der Mindestlohn für Auszubildende im ersten Jahr bei 515 Euro Brutto.

2. Der Weg zur Schule – ein überflüssiger Rückschritt
Es ist auch der Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule möglich. In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, kann auch der Besuch einer Förderschule (früher Sonderschule) die Berufsschulpflicht erfüllen.
Dieser Weg ist der undenkbarste Weg, um seine (Berufs) Schulpflicht sinnvoll zu gestalten – es gibt nicht einmal ein Taschengeld, ganz zu schweigen vom Wert der vermittelten Lerninhalte für die zukünftige Karriere.

3. Das Freiwillige soziale Jahr zur Überbrückung bis zum nächsten Ausbildungsjahr
Die Teilnahme an einen „freiwilligen sozialen Jahr“ (FSJ) kann die Zeit bis zu Beginn des nächsten Ausbildungsjahres ebenso füllen wie der Bundesfreiwilligendienst. Hier wird auf verschiedenen Gebieten praktisches Wissen vermittelt. Beispielsweise werden Stellen in Jugendclubs angeboten, in denen der FSJ-Absolvent Kinder betreut, die Buchhaltung übernimmt oder in der Küche hilft. Mit dieser Art „Praktikum“ kann er sich später für eine Ausbildung zum Pädagogen, kaufmännischen Angestellten oder Koch bewerben.

Diese Angebote sind für Schüler gedacht, die nicht pünktlich zum Abschluss der regulären Schule eine Lehrstelle fanden. Damit sie nicht in der Luft hängen, wurden diese Plätze zur Überbrückung geschaffen.
Aber auch für Azubis, die im ersten Lehrjahr gekündigt wurden, ist so ein Angebot oft die einzige Wahl.

Ein kleines Taschengeld springt auch heraus. Viel ist es nicht – maximal einige hundert Euro – doch besser als gar kein Geld, wie in der Hilfs-Schule

4. Knast/ Gefängnis für die liebe Mama, wenn alles schief geht
Wird die Berufsschulpflicht verletzt, müssen die Eltern mit empfindlichen Verwarn- und Bußgeldern rechnen. Wenn sie den Betrag nicht bezahlen können oder wollen – droht eine Haftstrafe, die sich nach Höhe des Bußgeldes richtet.
Wenn der Sprössling keine Ambitionen zeigt um die abgebrochene Ausbildung mit anderen gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten zu füllen, die Eltern deswegen ein Bußgeld kassieren und aufgrund von „Harz IV“ dieses Bußgeld nicht bezahlen können, wird der zu zahlende Geldbetrag in „Tagessätze“ umgewandelt. Das heißt: Mama, Papa oder beide müssen für eine bestimmte Zeit ins Gefängnis. Der Jugendliche hat dadurch keine Sturmfreie Bude – er wird vom Jugendamt in ein Heim verbracht.

Was können oder müssen Eltern tun um ein Gefängnisaufenthalt zu vermeiden, wenn der Sohn sich total verweigert? Da ist ein anderes und nicht heutiges Thema.