Verbotene, illegale und (noch) legale Drogen in Deutschland

Verbotene Drogen
Verbotene Drogen

Drogen oder Arzneidrogen sind haltbar gemachte Teile von Pflanzen, Pilzen, Tieren oder Mikroorganismen. Sie werden oft zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet. Gewöhnlich werden sie durch Trocknung haltbar gemacht.

Das Wort Droge bezeichnet seit der Mitte des 20. Jahrhunderts umgangssprachlich aber auch rauscherzeugende Substanzen, Rauschdrogen, Rauschmittel oder Rauschgifte. Es sind Stoffe, welche Bewusstseins- und wahrnehmungsverändernde Wirkung hervorrufen.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Drogen aller Art. In diesem werden die einzelnen verbotenen Betäubungsmittel bestimmt.


Doch bedenke: Nicht jede Droge ist ein Betäubungsmittel, das verboten ist. Berauschende Wirkstoffe, beispielsweise von Muskatnüssen oder Fliegenpilzen, fallen nicht darunter.

Jedes Jahr tauchen unzählige Derivate erfasster „Drogen“ auf, die bisher nicht als „verboten“ eingestuft wurden. Das beste Beispiel sind die sogenannten „Badesalze“ mit teils tödlicher Wirkung. Ein „Badesalz“ wird erst dann zum „verbotenen Stoff“ erklärt, wenn es analysiert und im Betäubungsmittelgesetz erfasst wurde.

Deshalb ist es schwer, legale und illegale Drogen zu unterscheiden. Was in dem einen Land noch als „Duftstoff“ durchgeht und legal ist, kann in Deutschland schon als Betäubungsmittel eingestuft und verboten sein.

Der Besitz von starken Medikamenten, wie Morphin, ist ohne entsprechendes Rezept in Deutschland ebenfalls nicht erlaubt.
Nicht jede Droge ist auch gleichzeitig ein Betäubungsmittel, das verboten ist. Berauschende Wirkstoffe, beispielsweise von Muskatnüssen oder Fliegenpilzen, fallen nicht darunter.